Karate Dojo Imota Donaueschingen e.V.

Karate

 1. Vorsitzender
Andelko Kristic
 Amselweg 4, 78166 Donaueschingen
Telefon 0771 / 1 58 77 03
 Telefax 0771 / 158 77 04

Karate Dojo Imota Donaueschingen e.V.

Gegründet 1988

 2. Vorsitzender
Peter Thoma
 Bregtalstr. 2, 78199 Bräunlingen
Telefon 0 77 05 / 10 77
 .

Karate

Dojo Etikette

 

Karate ist eine Sportart, die, aufgrund ihres kämpferischen und fordernden Charakters, Verhaltensmaßregeln erfordert, die Verletzungen und Unannehmlichkeiten bei den Karatekas vorbeugen und vermeiden.

Jeder Karateka muß diese Regeln beherzigen und sich zu eigen machen.

Ohne diese Regeln und Verhaltensmaßnahmen gibt es keinen erfolgreichen und aufbauenden Trainingsbetrieb.

 

I.

 Im eigenen Interesse ist es unbedingt erforderlich, daß jeder ein natürliches Maß an Körperhygiene aufbringt.

 

II.

 Es ist selbstverständlich, daß beim Training ein sauberer Gi mit dem Dojo - Abzeichen und der Gürtel in der richtigen Farbe getragen wird.

Dasselbe gilt auch für Prüfungen, Lehrgänge und Wettkämpfe.

 

III.

 Beim Betreten und Verlassen des Dojos wird durch eine  Verbeugung im Stand gegrüßt. Die Schüler betreten pünktlich die Halle und warten den Beginn des Trainings ab.

Beim Aufstellen und beim Partnertraining richten wir uns nach den Gürtelfarben.

Die niederen Gürtel stellen sich unten, die höheren oben auf.

Beim Kumite oder Partnertraining zeigt man dem Gegenüber, daß man ihn anerkennt und achtet.

 

IV

 Zu spät kommende oder früher gehende Karatekas  haben sich grüßend dem Ausbilder zu zeigen. Auch wer in Notfällen das Training kurz verläßt.

Will ein Schüler aussetzen, nimmt er am Rande der Übungsfläche Platz und legt seinen Gürtel gefaltet vor sich hin.

Es ist dann nicht erlaubt, ihn zum Üben aufzufordern!

 

V

 Wer zu spät zum Training erscheint, muß sich wegen der

Verletzungsgefahr !!

selbst aufwärmen.

Erst dann zeigt man sich nochmals dem Ausbilder, der den Platz zuweist.

(Der Grund ist das Verrücken der aufgestellten Reihen.)

 

VI

 Zum Training ist jeder Karateka aufgerufen und eingeladen.

Der Anstand  gebietet, daß man  dem Ausbilder Bescheid gibt, wenn man für längere Zeit nicht präsent sein kann.

 

VII

 Bei Störung des Trainings wird der Verursacher vom Ausbilder ermahnt.

Bei Wiederholung muß der Störenfried die Halle sofort verlassen. Der betreffende Ausbilder informiert sofort den Dojoleiter.

 

VIII

 Nachwuchsausbilder stellen sich selbstlos und uneigennützig dem Dojo zur Verfügung.

Sie werden wie Ausbilder respektiert und akzeptiert.

Nur Narren und Angeber überschätzen ihre Gürtelfarbe,

Jedes Mitglied sollte über den Karate-Do Bescheid wissen.

Nicht nur Techniken, sondern auch charakterliche Fähigkeiten gehören zum Erscheinungsbild des Karateka, und müssen wie die Techniken trainiert und sich selbst angeeignet werden.

 

IX

 Während des Hallenaufenthalts gilt die zuständige Hausordnung!

 

X

 Die Weitergabe der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, insbesondere die Unterrichtung Außenstehender, ist nicht erlaubt. Eine eventuelle Anwendung erlernter Techniken in der Öffentlichkeit ist nur unter den nach dem im StGB § 32 - § 35 Notwehr - Notstand (nachzulesen unter http:// dejure.org/gesetze/StGB/32.html bis .../35.html) aufgeführten Umständen straffrei und muß dem Dojoleiter sofort gemeldet werden.

 

XI

 Bei allen während des Trainings auftretenden Verletzungen oder Beschwerden ist der Ausbilder zu verständigen. Sehr wichtig auch bei Arzt- oder Krankenhausbesuch!

Betrifft die Versicherung!

Nur dem Dojoleiter gemeldete Verletzungen (innerhalb von 2 Tagen) können später durch die Sportversicherung finanziell übernommen werden, falls die normale Haus- und Familienversicherung dafür nicht aufkommt.

 

XII

 Für alle Mitglieder besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Sportbetriebs. Das Dojo und seine Leitung haften jedoch nicht bei Diebstahl und Verlust. Der Haftungsausschluß gilt ebenfalls für Personen- und Sachschäden, die außerhalb der bestehenden Unfall- und Haftpflichtversicherung liegen (z.B. Brillen).

 

XIII

 Für einen reibungslosen Verwaltungsablauf ist es auch unbedingt notwendig, daß der Mitgliedsbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.

Der Beitrag ist bis spätestens zum 31. 12. des laufenden Jahres, für das darauffolgende Jahr zu entrichten.

Etwaige Kosten gehen leider zu Lasten des Vereins und sind somit nicht mehr dem Verein verfügbar. Der Anstand gebietet es sich danach zu richten.

 

XIV

 Die Ausbilder haben auf das gesundheitliche Wohl der Sportler zu achten und jeden nach gleichen Maßstäben zu behandeln. Die Gesundheit der Mitglieder ist vorrangig und letzlich wichtiger als der Ruhm des Dojo. Der gesunde Ehrgeiz oder der im Karate nötige Kampfgeist brauchen deshalb nicht aufgegeben zu werden!

 

XV

 Zu einem harmonischen Dojoleben gehören:

Freude am Training

Freude am Ausbilden

Mitarbeit

Kreatives Vorschlagswesen

Verantwortung

Von allen, für alle!

 

 

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Last update: Donnerstag, 29. Dezember 2011
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